Jede/r Bürger/in, Institution, Verein, Körperschaft des öffentlichen Rechts kann bei der LAG einen Projektvorschlag einreichen. Dieser muss nach den Vorgaben des Regionalen Entwicklungskonzeptes bzw. der Leader-Kriterien ausgearbeitet sein. Die LAG prüft diesen Vorschlag und genehmigt ggf. die Aufnahme des Projektes in das Regionale Entwicklungskonzept bzw. lehnt den Vorschlag ab. Nach Aufnahme in das REK kann der umfassende Förderantrag ausgearbeitet und zur nochmaligen Genehmigung in die LAG-Vorstandschaft eingebracht werden.
Unter nachfolgendem Link können die detaillierten erforderlichen Unterlagen heruntergeladen werden:
http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/programme/foerderwegweiser/12813/
Gerne unterstützt Sie dabei die LAG-Geschäftsstelle (siehe Kontakt).