Beschlussfassung zu LES-Änderung „Checkliste Projektauswahlverfahren“
LAG-Sitzung vom 12.12.2023
In der vergangenen LEADER-Periode konnten Projekte eine Zuwendung von mehr als 200.000 € erhalten, sofern diese bei der Bewertung 80 % der Maximalpunktzahl erreicht haben. Die bisherige Regelung wurde bei der Erstellung der LES im Jahr 2022 in die Checkliste übernommen.
In den neuen LEADER-Förderrichtlinien des StMELF vom 14.07.2023 wurde die Obergrenze auf 250.000 € angehoben. Damit die LAG die neue Obergrenze in ihrem Projektauswahlverfahren anwenden könne, bedarf es einer Anpassung der Lokalen Entwicklungsstragie bzgl. der Checkliste.Projektauswahlverfahren.
Checkliste LES (alt):
Zusätzliche Anforderungen für Projekte > 200.000 Euro Zuwendung |
Mindestpunktzahl |
erreichte Punktzahl |
erfüllt (ja/nein) |
> 80 % der Maximalpunktzahl 36 |
29 |
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Beitrag zu mindestens zwei EZ gegeben |
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Zusätzliche Anforderungen sind erfüllt: |
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Checkliste LES (neu)
Zusätzliche Anforderungen für Projekte > 250.000 Euro Zuwendung |
Mindestpunktzahl |
erreichte Punktzahl |
erfüllt (ja/nein) |
> 80 % der Maximalpunktzahl 36 |
29 |
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Beitrag zu mindestens zwei EZ gegeben |
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Zusätzliche Anforderungen sind erfüllt: |
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Am 12.12.2023 stimmt das LAG-Entscheidungsgremium dem Vorschlag zur LES-Ergänzung und Änderung der „Checkliste Projektwahlverfahren“ zu.