Projektauswahlkriterien der LAG
In seiner Sitzung vom 12.12.2023 hat das LAG-Entscheidungsgremium dem Vorschlag zur LES-Änderung bzgl. der Anpassung der Checkliste Projektauswahlverfahren an die Anforderungen der neuen Förderperiode zugestimmt.
Ein Projekt wird vom LAG-Entscheidungskriterium geprüft, ob es den Zielen der LES entspricht und ob die erforderliche Mindestpunkzahl der "Checkliste Projektauswahlkriterien" erreicht wird.
Die folgenden Projektauswahlkriterien werden in der LEADER-Förderperiode 2023 - 2027 für die Bewertung und Beurteilung eingereichter Projekte angewandt:
Die vollständige Version der LEADER-Förderrichtlinie sowie alle weiteren aktuellen Merkblätter finden Sie unter www.leader.bayern.de